Hüpfburg Vermietung

Hüpfburgen - optimal für Geburtstagsfeste, Gartenpartys oder Straßenfeste

Hüpfburg Vermietung: Hüpfburg neben Flusslandschaft

Vermietung von Hüpfburgen – bei uns können Sie Kinderhüpfburgen zu fairen Preisen und völlig unkompliziert ausleihen. Alle Hüpfburgen befinden sind in einem eigenen PKW-Anhänger, welcher komplett samt Hüpfburg für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Sollten Sie keine Möglichkeit haben die Luftburg selber abzuholen, übernimmt unsere Servicecrew die gesamte Abwicklung für Sie.
Sollte es bei Ihrem Event wetterbedingt unmöglich werden eine Hüpfburg aufzustellen, bieten wir bis 2 Tage vor Mietbeginn die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung.

Die Vorteile der Hüpfburg Vermietung im Überblick:

  • faire Preisgestaltung
  • unkomplizierte Abwicklung
  • kostenloser Leihanhänger für Selbstabholer
  • geprüfte Hüpfburgen in Top-Qualität
  • auf Wunsch mit Zustellung
  • kostenlose Stornierung bei Schlechtwetter

 

Hüpfburg Mietbedingungen:

  • Die Hüpfburg samt Zubehör wird vom Vermieter in einwandfreiem und sauberem Zustand übergeben und muss so auch wieder vom Mieter retourniert werden. Für etwaige erforderliche Nacharbeiten durch den Vermieter, kann eine Aufwandsentschädigung beim Mieter eingehoben werden. Abholungs- und Retournierungszeiten gelten entsprechen der AGB beziehungsweise wie vereinbart.
  • Für den Auf- und Abbau müssen mindestens 2 erwachsene, kräftige Personen zur Verfügung stehen, welche sich vorab über das richtige Handling einer Hüpfburg informiert haben. Diesbezüglich finden Sie hier eine Aufbauanleitung und eine Betriebsanleitung.
  • Mitgeliefertes Zubehör wie Unterlegeplane und Beschwerungsgewichte sind stets zu verwenden, um Beschädigungen der Hüpfburg zu vermeiden!
  • Unmittelbar nach Aufbau ist die Hüpfburg auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sollten Schäden oder Defekte bemerkt werden, sind diese sofort an den Vermieter zu melden.
  • Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden – Eltern haften für Ihre Kinder!
  • Schäden die mutwillig oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ebenso haftet der Mieter für alle Personenschäden sowie Diebstahl.
  • Im Falle von schlechten Wetters, steht dem Mieter die Möglichkeit zu, kostenlos zu stornieren. Falls Regen angesagt ist, empfehlen wir, die Hüpfburg rechzeitig abzubauen und im Anhänger zu verstauen. Die Hüpfburg muss ausnahmslos staubtrocken retourniert werden, da andernfalls Schäden an der Hüpfburg unvermeidbar sind! Falls dies nicht der Fall ist, sind wir gezwungen, die Trockung selber zu übernehmen und den Aufwand in Rechnung zu stellen (50 EUR).
  • Bei vorzeitigem Vertragsrücktritt werden die in den AGB geregelten Stornogebühren in Rechnung gestellt.

 

 

 

 

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